Entdecken Sie die Geschichte einer Mutter im Video

Einige Empfehlungen vor Ihrer Entbindung

Sehr viele Gynäkologen sind beim Daler Spital akkreditiert; wenn Sie von einem dieser Ärzte betreut werden, steht es Ihnen frei, unsere Geburtsabteilung für die Ankunft Ihres Babys zu wählen.

Falls Ihr Gynäkologe nicht bei unserem Spital akkreditiert ist und Sie dennoch in unserer Geburtsabteilung entbinden möchten, sind Sie bei uns willkommen und wir bitten Sie, mit einem unserer Gynäkologen Kontakt aufzunehmen.

Ihr Gynäkologe betreut und berät Sie während Ihrer ganzen Schwangerschaft.

Damit wir so gut wie möglich auf Ihre Wünsche eingehen können, wird eine unserer Hebammen Sie einen Monat vor dem Geburtstermin telefonisch kontaktieren.
Das ermöglicht es uns, Ihr Dossier zu vervollständigen und mit Ihnen zu besprechen, was Ihnen für die Geburt wichtig ist.

Kontakt: 026 429 93 65 (Mo-Fr: 10.30-12.00 Uhr/15.30-17.00 Uhr – ausser Mittwochnachmittag)

Gerne können Sie unsere Gebärsäle besichtigen. Den Termin können Sie beim Telefongespräch mit der Hebamme vereinbaren.

Klicken Sie hier, um den virtuellen Rundgang zu starten, und entdecken Sie unsere Räumlichkeiten mit unserem 360°-Video.

Das sollten Sie mitnehmen :

  • Bequeme Kleidung (geeignet zum Stillen, wenn Sie das möchten)
  • Hausschuhe*
  • Necessaire*
  • Babykleider für den Spitalaustritt
  • Ihre Medikamentenliste

*Patientinnen, die halbprivat oder privat versichert sind, erhalten ein Necessaire sowie ein Paar Hausschuhe geschenkt.

Hinweis: Es kann sein, dass Sie im Spital einen Schnuller, ein paar Brusthütchen, Silberhütchen oder eine Milchpumpe benötigen. Wir empfehlen, dass Sie Ihr eigenes Material mitbringen (mit Ausnahme der Milchpumpe). Andernfalls können Sie es im Spital besorgen.

Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente mit ins Spital.

Medizinische Unterlagen

  • Blutgruppenausweis
  • Anästhesie-Fragebogen
  • Impfausweis

Administrative Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte

***

Denken Sie zudem an die nötigen amtlichen Dokumente, ja nach Ihrem Status.

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Unterlagen, die in einer anderen Sprache als den offiziellen Schweizer Landessprachen vorliegen, müssen mit einer beglaubigten französischen, deutschen oder italienischen Übersetzung versehen sein.

Das Familienbüchlein (oder der Familienausweis), das beim Zivilstandsamt eingereicht wurde, wird an Sie zurückgesandt, sobald die Anmeldung vorgenommen wurde. Für den administrativen Aufwand verrechnet das Daler Spital eine Pauschalgebühr von 25 Franken. Die Geburts-
urkunde ist in dieser Pauschale nicht inbegriffen.

Im Falle einer Namens- oder Adressänderung bitten wir Sie, die Abteilung Patientenaufnahme schnellstmöglich per E-Mail (admissions@daler.ch) zu informieren.

Verheiratete Eltern schweizerischer Herkunft oder mit einem Ehepartner schweizerischer Herkunft:

  • Familienbüchlein oder Familienausweis (Original)
  • Aufenthaltsbewilligung und Pass des ausländischen Ehepartners (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter und des Vaters
  • Pass oder Identitätskarte der Mutter und des Vaters

Eltern ausländischer Herkunft, die in der Schweiz geheiratet habe:

  • Familienbüchlein oder Familienausweis (Original)
  • Aufenthaltsbewilligung der Mutter und des Vaters
  • Pass oder Identitätskarte der Mutter und des Vaters (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung

Eltern ausländischer Herkunft, die im Ausland geheiratet haben:

  • Heiratsurkunde (internationales Formular)
  • Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters mit Angaben der Abstammung (internationales Formular)
  • Aufenthaltsbewilligung der Mutter und des Vaters
  • Pass der Mutter und des Vaters (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter und des Vaters

Ledige Mutter schweizerischer Herkunft:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Bestätigung der Kindesanerkennung (wenn das Kind vor seiner Geburt vom Vater anerkannt wurde
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter (wenn das Kind nicht vom Vater anerkannt wurde)
  • Ausweis der Mutter (wenn das Kind nicht vom Vater anerkannt wurde

Ledige Mutter ausländischer Herkunft:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Bestätigung der Kindesanerkennung (wenn das Kind vor seiner Geburt vom Vater anerkannt wurde), welche die Geburtsurkunde sowie die Ledigkeitsbescheinigung ersetzt
  • Aufenthaltsbewilligung der Mutter
  • Pass oder Identitätskarte der Mutter (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter

Damit Sie sich so gut wie möglich auf die Ankunft Ihres Kindes vorbereiten können, bieten wir Ihnen verschiedene Kurse an, die Sie vor oder nach der Geburt besuchen können.

Alle Informationen zu den Kursen finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik „Unsere Kurse“.